Gemeinde Welsberg-Taisten – Wassergefahren (Dr. ing. Fabrizio Zanotti):
Der Gefahrenzonenplan der Gemeinde Welsberg-Taisten (BZ) wurde von einer fachübergreifenden und zweisprachigen Gruppe von Ingenieuren, Geologen und Forstwirte erarbeitet: Mountain-eering G.m.b.H. analysierte die Wasser- und die Lawinengefahren; letztere in Zusammenarbeit mit Dr. For. Alessandro Melchiori. Die Studie erfolgte in Übereinstimmung mit der einschlägigen Landesgesetzgebung (LG 11.08.1997, Nr. 13, Art. 22/bis; BLH Nr. 42 5.05.08). Die Gefahrenzonierung erfolgte für die Gemeinde, die ca. 2800 Einwohnern zählt und ein Areal von ca. 46,63 km2 umfasst. Zur Erfassung der Hauptproblematiken, wurden Lokalaugenscheine unter Verwendung der GPS- Technologie und mit Tablet-PCs durchgeführt, wobei besonderer Augenmerk auf die Areale aus der Tabelle der Bearbeitungstiefe und des erforderlichen Details (Areale BT05 und BT10) gelegt wurde. Während der Lokalaugenscheine wurden morphologische und hydraulischen Aufnahmen durchgeführt (Charakterisierung des Wasserlaufs: Profil, Vorhandensein von Abschnitten mit Fels, Erosion oder Ablagerung), um die Art der zu erwartenden Phänomene zu bewerten; außerdem wurden die stummen Zeugen aufgenommen. An verschiedenen Stellen wurden im Bachbett Materialproben entnommen, um das Geschiebe einer Korngrößenuntersuchung zu unterziehen.
Die Analyse der hydraulischen Gefahr erfolgte für die Wasserläufe im Talboden (Rienz und Gsieserbach mit Augenmerk auf den Mündungsbereich) und für 23 Seitenbäche. Die Studie umfasst folgende Phasen:
Sammlung und Analyse der historischen und verfügbaren Daten: Zur Erfassung der hydraulischen Problemzonen wurden die historischen Ereignisse (ED30) und die vorhandenen Schutzbauten (BAUKAT30) untersucht. Die Recherchen erfolgten in den Gemeinde- und Pfarrarchiven; direkte Befragungen der Bevölkerung erfolgten für die Ereignisse von 1882, 1966 und 2008.
Lokalaugenscheine und topografische Aufnahmen: Durchgeführt mit traditionellen Geräten (Totalstation Leica 1203) und GPS (Leica 1205), um die Geometrie der Wasserläufe und der Bachquerungen, die durch das digitale Höhenmodell des Landes nicht ausreichend erfasst sind, festzustellen.
Hydrologische und hydraulische Analyse: Die Hydrogramme für die vom Gesetz vorgesehenen Wiederkehrzeiten wurden durch das geomorphologische und halb-verteilte Niederschlag-Abfluss-Modell erstellt, wobei die zur Verfügung stehenden Niederschlags- und Schüttungsdaten verwendet wurden. In Funktion des zu erwartenden Phänomens (Murgang, Geschiebetransport, Überschwemmung) wurde für jeden Wasserlauf die Geschiebegangslinie berechnet und das für die hydraulische Untersuchung und in Bezug auf die Bearbeitungstiefe mathematische Modell ausgewählt (ein- oder zweidimensional, mit fixem oder mobilem Grund). Mit Hilfe der Ergebnisse der hydraulischen Simulationen wurde die Funktionalität der am Wasserlauf vorhandenen Bauten überprüft (z. B. die offene Sperre am Gsieserbach) sowie die kritischen Punkte, wie die Bachquerungen, die Verengungen bei den bewohnten Gebieten und Handwerkerzonen. Die Ergebnisse wurden im Gelände überprüft und ihre Ausdehnung mit der der historischen Ereignisse verglichen.
Ausarbeitung der Karte der Wassergefahren: Die Abgrenzung der Gefahrenzonen erfolgte aufgrund der Zusammenfassung der Ergebnisse aus den hydraulischen Modellierungen, der Überprüfungen im Gelände und der historischen Daten, so wie es von der Landesgesetzgebung vorgesehen ist. Außerdem wurde die Funktionalität der offenen Sperre am Pidigbach überprüft, insbesondere das Schwemmholz und die Rückhaltekapazität der Feststoffracht (siehe grafische Anlage). Zusammenfassend kann man sagen, dass die hydraulischen kritischen Punkte an den Mündungsbereichen der beiden Bäche Pidig und Rienz talwärts des Dorfes liegen und bergwärts des Dorfes, wo die Rienz nach rechts ausbricht und die Handwerkerzone zwischen dem Wasserlauf und der Eisenbahn überschwemmt.
Kommunikation und Beteiligung:
Die Ergebnisse zu den Gefahrenzonen wurden mit den zuständigen Ämtern des Landes und der Gemeinde während der Ausführungsphase erörtert und der Bevölkerung vorgeführt; der Plan wurde dann dem Gemeinderat vorgelegt, der ihn mit Beschluss Nr. 35 vom 28.08.2012 genehmigte. Die Landesregierung prüfte mit Sitzung vom 14.10.2013 die Unterlagen und erteilte ein zustimmendes Gutachten. Der GZP wurde schließlich im Hazardbrowser des Landes veröffentlicht.